Mehr Service durch eine direkte Verbindung von Rechner zu Rechner.
Mit der Software Citrix GoToAssist Remoter sind wir in der Lage, Ihnen noch bessere Hilfestellung zu unseren Zahlungsverkehrsprogrammen zu bieten. Bitte schließen Sie vor dem Einsatz von Citrix GoToAssist alle nichtbenötigten Anwendungen.
Nach dem Start von Citrix GoToAssist ist die Eingabe der Beratungsnummer, die man Ihnen am Telefon nennt, erforderlich. Die Software stellt dann eine gemeinsame PC-Sitzung mit einem Supportmitarbeiter der Raiffeisenbank Maßbach eG her.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Mehr Service durch direkte Hilfe an Ihrem PC.
Sicherheit durch 128-Bit-Advanced Encryption Standard Verschlüsselung (AES) und Secure Sockets Layer (SSL) über gesicherte Internet-Server.
Nach dem Verbindungsabbau ist Ihr PC praktisch unverändert. Es werden keinerlei Fremdprogramme auf Ihrem PC installiert. Es ist keine Fernwartung ohne explizite Freigabe durch Sie als Kunden möglich. Eingeräumte Fernsteuerungsrechte können Sie während der Sitzung mit Beenden der Verbindung entziehen.
Citrix GoToAssist-Sitzung
Für die Durchführung der Fernwartung durch einen unserer Electronic Banking-Berater rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 09738 / 910124 an und starten anschließend die Fernwartung.
Das Citrix GoToAssist-Programm erlaubt die Sitzung als Videodatei aufzuzeichnen. Der Teilnehmer bestätigt mit Nutzung des Citrix GoToAssist-Programms, dass für seinen Computer Sicherungen vorhanden sind. Ohne diese Sicherungen haftet die Bank in keiner Weise für den Verlust von Daten. Hinweis: Die Raiffeisenbank Maßbach eG übernimmt keinerlei Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen. Die gesamte Sitzung wird zu Kontroll- und Revisionszwecken maximal 90 Tage aufgezeichnet.
Nur wenn Sie mit den o.g. Punkten und der Fernwartungsvereinbarung unten einverstanden sind, starten Sie das Citrix GoToAssist-Programm.
1. Gegenstand der Fernwartungsvereinbarung
Gegenstand dieser Vereinbarung sind Fernwartungsleistungen bezogen auf die Online-Banking Produkte der Genossenschaftsbank - nachstehend einheitlich vertragsgegenständliche Software genannt, auf den EDV-Anlagen des Kunden in der/in den zum Zeitpunkt der Fernwartung vorgefundenen Konfiguration(en). Hierzu wird die Software Citrix GoToAssist in der aktuellen Version von der Raiffeisenbank zur Verfügung gestellt. Die Voraussetzungen und der Ablauf der Fernwartung sind oben beschrieben. Die Fernwartungsleistungen beschränken sich ausschließlich auf die aktuelle Programmversion. Nicht Gegenstand der Vereinbarung ist die Wartung von Fremdsoftware und Computerhardware. Der Kunde gestattet ausdrücklich, dass der Ablauf der Fernwartung von der Raiffeisenbank protokolliert und für Beweiszwecke archiviert wird.
2. Leistungen
Der Fernwartungsservice wird zu den üblichen Geschäftszeiten der Raiffeisenbank Maßbach eG erbracht.
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Fernwartungsservices:
• Unterstützung und Hilfeleistung bei der Installation der vertragsgegenständlichen Software
• Unterstützung bei Problemen in der Anwendung
• Analyse von Fehlersituationen und Ablaufstörungen der Anwendung
• Suche nach möglichen technischen Fehlerursachen in der Anwendung
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat stets die aktuelle lizenzierte Version der vertragsgegenständlichen Software zu nutzen. Zur Fehleranalyse durch die Raiffeisenbank hat der Kunde den Fehler möglichst genau zu beschreiben. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die aktuelle Datensicherung in geeigneter Form, die auch eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten gewährleistet. Der Kunde hält sich bei der Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern an die Empfehlungen der Raiffeisenbank. Der Kunde hat seine EDV-Systeme und Datenbestände durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen wie z. B. Passwortschutz, Firewallsysteme und Virenscanner hinreichend zu schützen. Gelangt der Supportmitarbeiter im Verlauf der Fernwartung in Kenntnis sicherheitsrelevanter Passwörter, wird der Kunde diese unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung ändern.
4. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
Gegenstand der Vereinbarung ist die Fernwartung der vertragsgegenständlichen Software. Bestehende Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an der vertragsgegenständlichen Software werden durch die Fernwartung nicht berührt. Die bisherigen Regelungen, Urheberschaften und sonstige Schutzrechte bleiben weiter bestehen.
5. Gewährleistung/Haftung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Abweichungen:
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Software selbst ändert oder von Dritten ändern lässt. Die Raiffeisenbank Maßbach eG übernimmt keinerlei Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen. Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen etwa übernommener Garantien, für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ein Mitverschulden des Kunden wird zu Gunsten der Raiffeisenbank berücksichtigt. Bei Datenverlust oder -beschädigung haftet die Raiffeisenbank nur in Höhe der Wiederherstellungskosten bei Vorliegen von Sicherungskopien.
6. Datenschutz und Geheimhaltung
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften,
insbesondere dem BDSG und dem BayDSG erfolgt und auch den für den Kunden ggf. besonders geltenden Datenschutzvorschriften Rechnung trägt. Die Fernwartung erfolgt aufgrund der geregelten Datenverarbeitung im Auftrag. Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch die Raiffeisenbank. Nur wenn die Zulässigkeit der Fernwartung offensichtlich nicht gegeben ist, wird die Raiffeisenbank den Kunden darauf hinweisen. Die Raiffeisenbank hat die von ihr mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet und schriftlich über die Konsequenzen eines Daten- und Geheimnismissbrauchs belehrt. Die Raiffeisenbank ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die sie bei der Wartungsmaßnahme erhalten hat, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die unter 1. vereinbarte Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst. Die Raiffeisenbank wird sämtliche ihr auf Grund der Durchführung der Vereinbarung bekanntgewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter des Kunden streng vertraulich behandeln. Der Raiffeisenbank ist untersagt, Kenntnisse oder Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Fernwartung beim oder vom Kunden erhält, in irgendeiner Weise für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen.
7. Sonstige Vereinbarungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Raiffeisenbank (AGB) Vertragsbestandteil sind. Die AGB´s liegen in den Schalterräumen der Raiffeisenbank zur Einsichtnahme aus und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Schweinfurt.
Ich bin mir über die Vorgehensweise des Programms Citrix GoToAssist bewusst und bin damit einverstanden, dass eine Verbindung für eine Citrix GoToAssist-Sitzung mit einem Berater der „Raiffeisenbank Maßbach eG“ hergestellt wird.
Rufen Sie www.fastsupport.com auf.